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Das 1×1 der Jahresrechnung

ausgedruckte Jahresrechnung

Die Jahresrechnung stellt das finanzielle Ergebnis eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen nach den Vorschriften der jeweiligen Rechnungslegungsstandards dar. Sie hat mehrere Adressaten und gibt Aufschluss über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens. Je nach Grösse des Unternehmens sind die Hauptelemente die Bilanz, die Erfolgsrechnung, die Investitionsrechnung, die Geldflussrechnung und der Anhang. In diesem Artikel werden die wesentlichen Fakten zur Jahresrechnung sowie den nationalen Rechnungslegungsnormen dargestellt.

 

Aufbau der Jahresrechnung

Dem verbindlichen Kontenrahmen entsprechend muss der Jahresabschluss nach der funktionalen Gliederung aufgestellt werden. Wird eine institutionelle Gliederung bevorzugt, muss die Jahresrechnung zusätzlich immer auch funktional gegliedert werden. Im Jahresabschluss werden die Zahlen des aktuellen Rechnungsjahres sowie des vergangenen Jahres dargestellt. Auf diese Weise ist es den Adressaten des Jahresergebnisses möglich, sich eine zusammenfassende Vorstellung über die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu machen. 

 

Rechtliche Anforderungen an die Jahresrechnung

Gemäss dem Schweizer Obligationenrecht hat die Dokumentation des Jahresabschlusses stets im Geschäftsbericht zu erfolgen. Die Bestandteile sowie der Umfang richten sich dabei nach der Grösse des Unternehmens. Zu den Bestandteilen der Jahresrechnung zählen nach Art. 957 Abs. 1 OR die Bilanz, eine Erfolgsrechnung sowie ein Anhang. Bei grossen Unternehmen sind nach Art. 961a OR und Art. 961d Abs. 1 OR im Anhang des Jahresabschlusses weitere Angaben zu machen. Weiterhin ist die Erstellung einer Geldflussrechnung als Teil des Jahresabschlusses vorgeschrieben.

Der Jahresabschluss soll im Wege der Rechnungslegung die tatsächliche wirtschaftliche Lage des Unternehmens darstellen. Dritten soll dadurch ein zuverlässiges Urteil ermöglicht werden. Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufzustellen und durch das zuständige Unternehmensorgan zu genehmigen.

Weiterhin gelten die Swiss GAAP FER als anerkannter Standard zur Rechnungslegung im Jahresabschluss. Gemäss FER R/7 umfasst der Jahresabschluss mindestens eine Bilanz, eine Erfolgsrechnung, eine Geldflussrechnung, einen Eigenkapitalnachweis sowie einen Anhang. In der Regel erfolgt die Erstellung eines Jahresabschlusses nach Swiss GAAP FER für Unternehmen auf freiwilliger Basis. Die Swiss GAAP FER werden seit 1984 in der Schweiz durch eine privatwirtschaftliche Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung ausgearbeitet und von vielen Unternehmen als gültige Norm gewählt.

 

Bilanzierung und Gliederung

Zu den grundsätzlichen Bestandteilen der Jahresrechnung zählen gemäss Art. 957 Abs. 1 OR die Bilanz, eine Erfolgsrechnung sowie der Anhang. Während die Bilanz in erster Linie das Vermögen, das Eigenkapital sowie die Verbindlichkeiten darstellt, werden in der Erfolgsrechnung die Erträge und Aufwände offengelegt. Der Anhang enthält wichtige Informationen zu Bewertungsansätzen und andere Pflichtangaben.

 

Bilanz

Die Bilanz gliedert sich in die Aktiven und in die Passiven. Unter den Aktiven werden grundsätzlich Vermögenswerte geführt. Diese müssen nachfolgende Anforderungen erfüllen:

  • Mittelzufluss ist wahrscheinlich
     
  • Das Unternehmen kann aufgrund eines Vertrages oder anderen Ereignisses über den Vermögensgegenstand verfügen
     
  • Verlässliche Schätzung des Wertes ist möglich
     

Innerhalb der Aktiven wird zwischen dem Umlauf- und dem Anlagevermögen unterschieden. Im Umlaufvermögen befinden sich flüssige Mittel sowie kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vorräte und ähnliche Positionen. Per Definition werden an dieser Stelle die flüssigen Mittel und andere Aktiven, welche voraussichtlich innerhalb eines Jahres nach dem Bilanzstichtag oder innerhalb des normalen Geschäftszyklus zu flüssigen Mitteln werden, bilanziert. Das Anlagevermögen beinhaltet hingegen Werte, welche mit der Absicht einer langjährigen Nutzung erworben wurden. Hierzu zählen insbesondere Finanzanlagen, Beteiligungen, Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände. Zudem wird Gesellschafterkapital unter den Passiven bilanziert. 

Die Bewertung der Aktiven hat höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu erfolgen. Eine Ausnahme kann für Bestimmungen zu einzelnen Arten von Aktiven gelten. Beispielsweise dürfen Aktiven mit Börsenkurs oder einem anderen beobachtbaren Marktpreis in einem aktiven Markt in der Folgebewertung zum Kurs oder Marktpreis bewertet werden. Dies gilt auch dann, wenn der Kurs über dem Anschaffungswert liegt. Dies ist eine Besonderheit der Schweizer Rechnungslegung und erlaubt Unternehmen eine tatsächliche Darstellung positiver Kursentwicklungen.

Die Passiven werden grundlegend in Eigen- und Fremdkapital untergliedert. Das Fremdkapital lässt sich weiterhin in kurz- und langfristiges Fremdkapital unterteilen und enthält im Wesentlichen Verbindlichkeiten und Rückstellungen. Eine Verbindlichkeit muss immer dann als Fremdkapital bilanziert werden, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Mittelabfluss ist wahrscheinlich
     
  • Verbindlichkeit besteht aufgrund eines Vertrages oder anderen Ereignisses in der Vergangenheit
     
  • Verlässliche Schätzung des Wertes ist möglich
     

Erfolgsrechnung

In der Erfolgsrechnung werden die Erträge und Aufwendungen eines Unternehmens gegenübergestellt und es ergibt sich ein Jahresgewinn oder Jahresverlust. Die Erfolgsrechnung kann als Produktionserfolgsrechnung im Gesamtkostenverfahren oder als Absatzerfolgsrechnung im Umsatzkostenverfahren aufgestellt werden. 

 

Anhang

Der Anhang hat eine erläuternde Funktion und bezieht sich im Wesentlichen auf die Bilanz sowie die Erfolgsrechnung. Die Mindestinhalte sind in Art. 959c Abs. 1 und 2 OR aufgeführt. Zum Mindestinhalt gehören beispielsweise Angaben über die Grundsätze, welche bei der Aufstellung der Jahresrechnung angewandt wurden. Zudem sind Angaben, Aufschlüsselungen und Erläuterungen zu verschiedenen Positionen der Bilanz oder Erfolgsrechnung aufzuführen. Abschreibungen, Wertberichtigungen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen sind ebenfalls wichtige Angaben, welche im Anhang zu finden sind. Für Investoren sind zudem auch Abweichungen von der Annahme zur Fortführung der Geschäftstätigkeit interessant.

Der Anhang ist um Pflichtangaben zu ergänzen, sofern diese nicht bereits aus der Bilanz oder der Erfolgsrechnung hervorgehen. Zu diesen Pflichtangaben gehören beispielsweise die Firma oder der Name sowie Rechtsform und Sitz des Unternehmens. Weiterhin gehören die Aufzählung wesentlicher Ereignisse nach dem Bilanzstichtag oder der Gesamtbetrag der für Verbindlichkeiten Dritter bestellten Sicherheiten zu diesen Angaben.

Weitere Anhaben sind der Eigenkapitalnachweis, der Rückstellungsspiegel, der Beteiligungs- und Gewährleistungsspiegel sowie der Anlagespiegel.

Mit der Software von aumico lässt sich die Jahresrechnung einfach und automatisiert erstellen. Für weitere Informationen, vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose und unverbindliche Live-Demo.