Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.09.2023
A. Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) regeln die allgemeinen Aspekte der Geschäftsbeziehung zwischen der aumico AG, Hardturmstrasse 161, 8005 Zürich, Schweiz (“aumico”) und dem Kunden von aumico (“Kunde”) im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung der Leistungen von aumico.
Der Kunde stimmt diesen AGB zu, indem er das Angebot von aumico akzeptiert oder über die Website oder die Online-Plattform von aumico (“aumico-Plattform”) oder auf anderem schriftlichem oder mündlichem Weg Leistungen von aumico bestellt, wodurch ein Vertrag zwischen aumico und dem Kunden zu Stande kommt (“Vertrag”). Diese AGB bilden einen integrierten Bestandteil des Vertrages, wobei im Falle von Widersprüchen die Bestimmungen des Vertrages den Bestimmungen dieser AGB vorgehen.
Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen, auf die der Kunde in Erklärungen, namentlich in Bestellungen, Angeboten oder Aufforderungen zur Angebotsabgabe Bezug nimmt, sind nur gültig, sofern aumico diese ausdrücklich und schriftlich anerkannt hat. Auch in diesem Fall gelten solche Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur für den jeweiligen Vertrag.
Wird der Vertrag ganz oder teilweise via die Website von aumico oder die aumico-Plattform geschlossen, darf aumico unabhängig von internen Regelungen bzw. Verhältnissen des Kunden und Handelsregistereinträgen und ohne weitere Überprüfung der Berechtigung davon ausgehen, dass ein Nutzer des Kunden (wie in Teil B dieser AGB definiert), der gegenüber aumico auftritt (z.B. indem er eine Bestellung tätigt), bevollmächtigt ist, für den Kunden zu handeln (Anscheinsvollmacht), was auch den Abschluss des Vertrages, einschliesslich den Akzept dieser AGB und weiterer Vertragsbestandteile, beinhaltet.
2. Leistungen von aumico
aumico stellt dem Kunden die aumico-Plattform zur Verfügung, über welche der Kunde Geschäftsabschlüsse (Jahresabschlüsse und Zwischenabschlüsse) automatisiert erstellen und verwalten und weitere Leistungen beziehen kann (“Leistungen”).
aumico erbringt ihre Leistungen nach Massgabe des Vertrages, dieser AGB (inkl. Nutzungsbedingungen der aumico-Plattform) und der Vereinbarung zur Auftragsdatenbearbeitung (ADV).
Die konkreten, vom Kunden bezogenen Leistungen werden in der Bestellung bzw. im Vertrag festgelegt bzw. dem Kunden nach Abschluss des Vertrages auf der aumico-Plattform angezeigt.
Mit Vertragsschluss erwirbt der Kunde eine bestimme Anzahl Lizenzen. Im Falle, dass es sich beim Kunden um einen Treuhänder handelt, bezieht der Kunde die Lizenzen in Form eines Lizenzpaketes. Im Falle, dass es sich beim Kunden um ein KMU handelt, bezieht der Kunde einzelne Lizenzen. Für die bezogenen Lizenzen gilt eine Laufzeit von jeweils 12 Monaten (“Lizenzlaufzeit”). Der Kunde kann jederzeit via E-Mail an sales@aumico.ch ein weiteres Lizenzpaket (im Falle eines Treuhänders) oder weitere einzelne Lizenzen (im Falle eines KMUs) bestellen. Für solche weitere Lizenzen gilt der Preis des jeweiligen Lizenzpaketes (im Falle eines Treuhänders) bzw. der jeweiligen einzelnen Lizenz (im Falle eines KMUs) und eine separate Lizenzlaufzeit von 12 Monaten. Eine Reduktion der Anzahl Lizenzen ist nur auf den Beginn einer neuen Lizenzlaufzeit möglich. Möchte der Kunde die Anzahl Lizenzen von einer Lizenzlaufzeit zur nächsten reduzieren (im Falle eines Treuhänders auf ein tieferes Lizenzpaket), muss der Kunde dies aumico bis spätestens 30 Tage vor Beginn der neuen Lizenzlaufzeit per E-Mail an sales@aumico.ch mitteilen.
Eine Lizenz bezieht sich im Falle, dass es sich beim Kunden um einen Treuhänder handelt, der die Leistungen für seine Endkunden nutzt, jeweils auf einen Endkunden des Treuhänders (auch als “Mandant” oder “Company” bezeichnet). Im Falle, dass es sich beim Kunden um ein KMU handelt, das die Leistungen für sich selbst nutzt, bezieht sich die Lizenz auf das KMU oder eine Gruppengesellschaft des KMUs. Die Lizenzen beinhalten die automatisierte Erstellung und Verwaltung von Abschlüssen (Jahresabschlüsse und Zwischenabschlüsse).
aumico kann kostenlose Testpakete anbieten. Der Kunde muss aumico vor Ablauf der Testphase per E-Mail informieren, falls er keine über die Testphase hinausgehenden kostenpflichtigen Lizenzen erwerben möchte. Ohne anderslautende Mitteilung durch den Kunden an aumico per E-Mail an sales@aumico.ch vor Ablauf der Testphase wird das Testpaket nach Ende der Testphase automatisch in einen Vertrag zwischen aumico und dem Kunden über ein Lizenzpaket von 20 Lizenzen (im Falles eines Treuhänders) bzw. eine einzelne Lizenz (im Falle eines KMUs) umgewandelt.
3. Vergütung und Zahlung
Der Kunde hat für die von aumico erbrachten Leistungen die vertraglich vereinbarten Vergütungen zu leisten.
Im Falle von Lizenzen bestimmt sich die Höhe der Vergütung nach der vom Kunden bezogenen Anzahl Lizenzen. Falls über die Vergütung keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die unter aumico.io/preise genannten Preise. aumico ist berechtigt, die vom Kunden gemeldete Anzahl Lizenzen durch geeignete Mittel zu überprüfen. Stellt aumico fest, dass der Kunde mehr Lizenzen bezogen hat als gemeldet, wird aumico die zusätzlich bezogenen Lizenzen in Rechnung stellen (auch rückwirkend). Im Falle einer Reduktion der Anzahl Lizenzen auf den Beginn einer neuen Lizenzlaufzeit findet ein allfälliger höherer Lizenzpreis Anwendung (z.B. bei der Reduktion von einem höheren auf ein tieferes Lizenzpaket im Falle eines Treuhänders).
Sofern aumico dem Kunden ergänzende oder weitere Leistungen kostenpflichtig erbringt, ist der Kunde zudem zur Bezahlung der hierfür festgelegten Vergütungen verpflichtet. Falls über die Vergütung für diese ergänzenden oder weiteren Leistungen keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die unter aumico.io/preise genannten Preise.
Die Vergütung für die Lizenzen wie auch für ergänzende oder weitere Leistungen wird bei Bestellung bzw. im Zeitpunkt der Verlängerung der Lizenzlaufzeit (siehe Ziffer 10 unten) fällig. aumico wird fällige Vergütungen per Rechnung oder in einer anderen geeigneten Form einfordern. Rechnungen sind innerhalb von 15 Kalendertagen netto zahlbar. Unrichtige Rechnungspositionen berechtigen den Kunden nicht zur Zurückhaltung der Zahlung richtiger Rechnungspositionen.
Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne weiteres in Verzug. Es gilt der gesetzliche Verzugszinssatz. Kommt der Kunde mit der Zahlung einer Vergütung in Verzug, kann aumico die Erbringung ihrer Leistungen von der vollständigen Bezahlung aller offenen Rechnungen und nach eigenem Ermessen auch von Vorauszahlungen oder anderen Sicherheiten abhängig machen.
Die Vergütung versteht sich exkl. der gesetzlich geschuldeten Steuern, Abgaben und Gebühren. Die gesetzlich geschuldeten Steuern, Abgaben und Gebühren sind zusätzlich zur Vergütung geschuldet und gleichzeitig mit derselben zu bezahlen. Eine Verpflichtung zur Zahlung der gesetzlich geschuldeten Steuern entfällt, sofern aumico nach dem anwendbaren Recht nicht als Steuerschuldner bestimmt wird und der Kunde seiner allfällig bestehenden Verpflichtung zur Entrichtung der Steuer als Leistungsempfänger nachgekommen ist (sog. Reverse-Charge Verfahren). Soweit nichts anderes vereinbart, wird dies bei in der EU ansässigen Kunden angenommen. Wird aumico nachträglich zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Gebühren verpflichtet, so hält der Kunde aumico im entsprechenden Umfang schadlos.
Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung von geschuldeten bzw. geleisteten Vergütungen.
4. Eigentums- und Nutzungsrechte
Sämtliche Rechte, insbesondere Urheberrechte, an der aumico-Plattform (inkl. Datenbank und allen technischen Anwendungen) liegen bei aumico (bzw. den allfällig berechtigten Dritten). Ebenso liegen sämtliche Rechte an sämtlichen Weiterentwicklungen bei aumico (bzw. den allfällig berechtigten Dritten) und dies unabhängig davon, welche Partei diese Weiterentwicklungen veranlasst oder bezahlt hat.
aumico gewährt dem Kunden (inkl. dessen Nutzern) für die Dauer des Vertrages ein unübertragbares, nicht ausschliessliches Recht zur Nutzung der aumico-Plattform für den eigenen, unmittelbaren Gebrauch.
Dem Kunden ist es untersagt, die von aumico erhaltenen bzw. zugänglich gemachten Daten entgeltlich oder unentgeltlich für sachfremde Zwecke oder Zwecke Dritter zu verwenden, die Daten zu sammeln, zu kopieren, zu verwerten, zu veröffentlichen, zu verbreiten, weiterzugeben, zu disassemblieren, zu dekompilieren, zu speichern oder sonstwie zu vervielfältigen sowie die aumico-Plattform unter Beizug von nicht durch aumico zur Verfügung gestellten automatisierten Such- oder Abfrageprogrammen zu verwenden oder anderweitig zu nutzen.
Im Falle eines Verstosses gegen die vorstehenden Pflichten behält sich aumico vor, den Zugang des Kunden oder den Zugang des pflichtwidrigen Nutzers vorübergehend oder dauerhaft zu sperren und ihn damit von der Nutzung der aumico-Plattform auszuschliessen.
5. Gewährleistung
aumico erbringt ihre Leistungen fachmännisch und sorgfältig. Es bestehen jedoch keine Zusicherungen oder Gewährleistungen bezüglich Verfügbarkeit, Qualität, Sicherheit, Betrieb oder Support des Services. Sämtliche Leistungen werden nach «best effort» erbracht. Insbesondere besteht keine Zusicherung oder Gewährleistung für einen unterbruchs- und störungsfreien Zugang zur aumico-Plattform und die inhaltliche Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Leistungen (insbesondere der zur Verfügung gestellten Daten). Die Leistungen können z.B. technische Ungenauigkeiten oder Schreibfehler aufweisen.
Ein allfällig zwischen aumico und dem Kunden separat vereinbartes Service Level Agreement (SLA) hat Vorrang.
6. Haftung und Schadloshaltung
Unabhängig vom Haftungsgrund und unabhängig von der Anzahl und dem Zeitpunkt des Eintretens schädigender Ereignisse haftet aumico gegenüber dem Kunden für die direkten und unmittelbaren Schäden, die aumico aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag und den darunter erbrachten Leistungen nachweislich und schuldhaft verursacht hat bis zu einem Betrag von CHF 50’000 pro Vertragsjahr.
Die Haftung von aumico für indirekte und mittelbare Schäden oder Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, nicht realisierte Einsparungen, Verdienstausfall, Betriebs- oder Produktionsunterbrechung, Datenverlust und Reputationsverlust, egal aus welchem Grund, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
aumico schliesst sodann jegliche Haftung für Schäden aus, deren Ursache ausschliesslich oder hauptsächlich beim Kunden liegen, etwa die Nichteinhaltung des Vertrages, Schäden durch Inkompatibilität der vom Kunden verwendeten Endgeräte oder Software zu dem von aumico betriebenen System, Unterbrechung der Datenübertragung, Deaktivierung von notwendigen Cookies oder Schäden, die infolge fehlender Zugriffssicherheit seitens Kunden herrühren.
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Nutzung der aumico-Plattform, darunter insbesondere die auf die aumico-Plattform durch ihn oder seine Nutzer hochgeladenen Inhalte, und verpflichtet sich, aumico von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus oder im Zusammenhang mit seiner Nutzung der aumico-Plattform vollumfänglich schadlos zu halten, unabhängig davon, ob ihn oder den betreffenden Nutzer eine Pflichtverletzung oder ein Verschulden trifft. Diese Verpflichtung umfasst sowohl Schadenersatzansprüche wie auch die Erstattung von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten), die aumico zur Abwehr von Ansprüchen vernünftigerweise aufwendet.
7. Höhere Gewalt
aumico haftet dem Kunden gegenüber nicht, wenn die Erbringung der Leistungen aufgrund höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, ganz oder teilweise beschränkt oder unmöglich ist.
Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse von besonderer Intensität (Lawinen, Überschwemmungen, Erdrutsche, etc.), kriegerische Ereignisse, Aufruhr, Sabotage, DDOS-Attacken, Hacking, Malware, Ransomware, Terrorismus, unvorhersehbare behördliche Restriktionen und Pandemien.
Kann aumico den eigenen vertraglichen Verpflichtungen aufgrund von höherer Gewalt nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben. aumico haftet nicht für allfällige Schäden, die dem Kunden durch das Hinausschieben der Vertragserfüllung entstehen.
8. Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, ihre Mitarbeitenden, andere Hilfspersonen und beigezogene Dritte, alle nicht allgemein bekannten Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Erbringung ihrer Leistungen im Rahmen des Vertrages oder mit der Vertragsbeziehung oder über die Kunden und Geschäftsbeziehungen der anderen Partei erfahren, vertraulich zu behandeln. Sie verpflichten sich, diese Informationen Dritten nur sofern und soweit zugänglich zu machen wie der Vertrag dies den Parteien erlaubt, die andere Partei dies ausdrücklich gestattet oder dies aufgrund richterlicher Anordnung oder gesetzlicher Pflicht erforderlich wird. aumico ist berechtigt, die Informationen innerhalb ihrer Gruppe sowie an beigezogene Dritte im In- und Ausland (Subunternehmen) weiterzugeben, letzteres jedoch nur soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch die beigezogenen Dritten erfolgt.
9. Datenschutz
Der verantwortungsvolle und rechtskonforme Umgang mit Personendaten ist aumico wichtig. aumico hält sich jederzeit an das geltende Recht, insbesondere das Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und die dazugehörige Verordnung und, sofern und soweit anwendbar, die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO).
Es gilt die Datenschutzerklärung von aumico (abrufbar unter aumico.io/datenschutz). Zudem haben die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsdatenbearbeitung (ADV) abgeschlossen, die einen integrierten Bestandteil des Vertrages bildet.
10. Inkrafttreten, Dauer und Beendigung des Vertrages
Der Vertrag tritt per Datum der Unterzeichnung des Angebotes durch den Kunden, per Datum der Bestellung durch den Kunden oder per dem sonstwie als Vertragsbeginn bezeichneten Datum in Kraft. Ohne anderslautende Vereinbarung gilt eine Lizenzlaufzeit von 12 Monaten (siehe auch Ziffer 2 oben). Die Lizenzlaufzeit bezieht sich jeweils auf ein bezogenes Lizenzpaket (im Falle eines Treuhänders) bzw. auf einzelne Lizenzen (im Falle eines KMUs).
Nach Ablauf der initialen Lizenzlaufzeit verlängert sich die Laufzeit jeweils um weitere 12 Monate (Verlängerungsperiode), sofern das Lizenzpaket (im Falle eines Treuhänders) bzw. einzelne Lizenzen (im Falle eines KMUs) nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf der initialen Lizenzlaufzeit oder einer Verlängerungsperiode schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden. Der Kunde erhält jeweils rechtzeitig vor dem Kündigungstermin eine E-Mail, in der er auf die Verlängerung der Lizenzlaufzeit aufmerksam gemacht wird.
Vorbehalten bleibt das jederzeitige Kündigungsrecht aus wichtigem Grund. aumico ist insbesondere berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde (i) mit Zahlungen im Rückstand ist, (ii) im Rahmen des Vertragsschlusses (z.B. bei der Registrierung) falsche Angaben gemacht hat, (iii) die aumico-Plattform zweckwidrig verwendet oder (iv) eine sonstige wesentliche Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB verletzt.
Die Beendigung des Vertrages bewirkt, dass der Zugang zur aumico-Plattform für den Kunden und sämtliche Nutzer gesperrt wird. Mit Vertragsbeendigung löscht aumico den Kundenaccount inklusive die Daten/Dokumente, welche sich im Kundenaccount befinden. Der Kunde kann verlangen, dass die Daten/Dokumente im Kundenaccount für 30 Tage nach Vertragsbeendigung zugänglich bleiben, damit der Kunde seine Daten/Dokumente herunterladen kann. Die Geltendmachung von hieraus resultierenden Schäden durch den Kunden ist ausgeschlossen.
11. Änderung von Leistungen und Vertragsbedingungen
aumico behält sich vor, die Leistungen und/oder die Vertragsbedingungen (inkl. Vergütung sowie diese AGB) jederzeit zu ändern oder einzelne Leistungen einzustellen. Über Änderungen wird der Kunde auf geeignete Weise informiert (z.B. via E-Mail, auf der aumico-Plattform oder auf der Rechnung). aumico teilt dem Kunden Änderungen, die für diesen mit einem erheblichen Nachteil verbunden sind (z.B. wesentlich höhere Vergütung, die Einstellung oder wesentliche Einschränkung einer Leistung), rechtzeitig im Voraus mit. In solchen Fällen kann der Kunde den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung ausserordentlich kündigen. Betrifft die Änderung eine bestimmte Leistung, so bezieht sich das Kündigungsrecht ausschliesslich auf diese Leistung. Unterlässt der Kunde die Kündigung, gelten die Änderungen als akzeptiert. Anpassungen von Vergütungen infolge einer Änderung gesetzlicher Vorgaben (z.B. die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes) oder infolge einer Anpassung an die Teuerung berechtigen nicht zur ausserordentlichen Kündigung.
Ansonsten kann der Vertrag nur mit beidseitiger Zustimmung in Schriftform geändert werden.
12. Verschiedenes
aumico behält sich vor, den Vertrag und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten mit befreiender Wirkung auf ein Gruppenunternehmen zu übertragen. Die Übertragung des Vertrages seitens des Kunden auf einen Dritten (einschliesslich eines Gruppenunternehmens) bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch aumico.
Sofern nicht ausdrücklich im Vertrag erwähnt oder schriftlich an aumico mitgeteilt, ermächtigt der Kunde aumico, dessen Namen, Markenzeichen und Logo für werbliche Referenzen in jeder Form und auf jedem Medium für die Laufzeit der Leistungen und darüber hinaus für einen Zeitraum von zwei Jahren zu nutzen.
Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung des Vertrags, einschliesslich dieser AGB, nichtig oder unwirksam sein oder werden, werden die übrigen Bestimmungen des Vertrags davon nicht berührt. Eine nichtige bzw. teilnichtige oder unwirksame bzw. teilunwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck dieser Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn der Vertrag eine Lücke offenbaren sollte.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag, einschliesslich der vorliegenden AGB, untersteht ausschliesslich dem Schweizer Recht. Die Anwendbarkeit der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen.
Ausschliesslich zuständig für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag einschliesslich dieser AGB sind die Gerichte in Zürich 1, Schweiz.
B. Nutzungsbedingungen der aumico-Plattform
1. Gegenstand
Diese Nutzungsbedingungen regeln, in Ergänzung der AGB, den Zugang zu und die Nutzung der durch aumico zur Verfügung gestellten Plattform durch den Kunden bzw. dessen Nutzer.
Der Leistungsumfang für die aumico-Plattform richtet sich nach dem Vertrag zwischen dem Kunden und aumico sowie den via die aumico-Plattform erbrachten Leistungen selbst.
aumico behält sich vor, die Nutzung der aumico-Plattform auf gewisse Länder einzuschränken.
2. Zugang und Nutzung der aumico-Plattform
Die aumico-Plattform wird durch die Mitarbeitenden oder andere Hilfspersonen des Kunden genutzt (“Nutzer”). Für den Zugang zur aumico-Plattform ist eine Authentifizierung erforderlich. Die Authentifizierung des Nutzers erfolgt durch Eingabe von Authentifizierungselementen (aktuell Benutzername/E-Mail Adresse und Passwort). Alle Nutzer, die auf diese Weise Zugang zur aumico-Plattform erlangen, gelten gegenüber aumico als berechtigt, die auf der aumico-Plattform verfügbaren Funktionalitäten und Inhalte zu nutzen. aumico kann das Authentifizierungsverfahren jederzeit ergänzen oder ändern. Insbesondere können zusätzliche, dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsstufen eingeführt werden.
aumico behält sich vor, den Zugang des Kunden oder einzelner Nutzer zur aumico-Plattform oder zu einzelnen Funktionen jederzeit ohne Vorankündigung vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, ohne dass ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, sofern dies aus sachlichen Gründen angemessen erscheint. aumico wird den Kunden unverzüglich über eine Sperrung und die entsprechenden Gründe informieren.
3. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist gegenüber aumico für jede Nutzung seines Zugangs durch seine Nutzer sowie für den Inhalt der Daten und Informationen, die er bzw. seine Nutzer in der oder über die aumico-Plattform verarbeiten lassen, verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Authentifizierungselemente geheim gehalten werden und vor Missbrauch durch Unbefugte geschützt sind. Der Kunde trägt alle Risiken, die sich aus der Offenlegung von Authentifizierungselementen ergeben.
Bei Verlust, Missbrauch oder Missbrauchsverdacht eines Authentifizierungselements ist das betreffende Authentifizierungselement unverzüglich zu ändern.
Hyperlinks, mit welchen der Kunde auf die aumico-Plattform verweist, sind deutlich als solche zu kennzeichnen. Techniken, wodurch die aumico-Plattform bzw. deren Leistungen ganz oder teilweise in eigene Publikationen oder Anwendungen des Kunden oder in solche Dritter integriert und dadurch die Herkunft der Daten verborgen werden, sind unzulässig.
Beschaffung, Installation, Wartung und Betrieb jeglicher notwendiger Soft- und Hardware im Einflussbereich des Kunden unterliegen der alleinigen Verantwortung des Kunden. aumico ist in keiner Weise verantwortlich oder haftbar für den Internetzugang des Kunden oder seiner Nutzer, einschliesslich, jedoch ohne Beschränkung auf, jegliche Probleme im Zusammenhang mit der Verbindungsgeschwindigkeit, der Bandbreite oder der Latenz, welche den Zugriff bzw. die Nutzung der Leistungen durch den Kunden oder den Nutzern beeinträchtigen.
4. Sicherheit
aumico setzt für die Entwicklung und den Betrieb der aumico-Plattform angemessene und dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmethoden ein. Der Kunde erkennt an, dass es trotz zumutbarer Anstrengungen von aumico, Anwendung der erforderlichen Sorgfalt und Einsatz moderner Techniken und Sicherheitsstandards nicht möglich ist, eine absolute Sicherheit der eingesetzten Systeme und Verfahren zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund weist aumico insbesondere auf die folgenden Risiken hin:
Bei der Nutzung der aumico-Plattform über das Internet besteht das Risiko, dass sich Dritte unbemerkt Zugang zu den Computern oder sonstigen Geräten des Kunden verschaffen. Unzureichende Systemkenntnisse und mangelnde Sicherheitsvorkehrungen seitens des Kunden können einen solchen Zugriff durch Dritte erleichtern. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich über die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen jederzeit und eingehend zu informieren.
Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass bei der Nutzung des Internets unbemerkt Viren, Trojaner, etc. auf Computern oder anderen Geräten des Kunden installiert werden. aumico empfiehlt in diesem Zusammenhang den Einsatz von dem Stand der Technik entsprechenden technischen Hilfsmitteln (Firewalls, Virenscanner, etc.). Dem Kunden obliegt es, sich durch geeignete Massnahmen gegen solche Risiken zu schützen.
5. Eigentums- und Nutzungsrechte
Es gelten die Bestimmungen von Ziffer 4 der AGB.
Alle Rechte an den Elementen der aumico-Plattform (Urheberrechte, Patentrechte, Designrechte, etc.) sind und verbleiben bei aumico (bzw. den allfällig berechtigten Dritten).
6. Haftung und Schadloshaltung
Es gelten die Bestimmungen von Ziffer 6 der AGB.
aumico ist berechtigt, die Zurverfügungstellung der aumico-Plattform nach eigenem Ermessen, jederzeit und entschädigungslos zu unterbrechen, wenn dies aus wichtigen Gründen erforderlich erscheint, z.B. bei Störungen, Missbrauchsgefahr, Wartungsbedarf, technischer Weiterentwicklung, etc. Vorhersehbare Unterbrechungen werden dem Kunden nach Möglichkeit auf geeignete Weise (z.B. via E-Mail oder auf der aumico-Plattform) im Voraus angekündigt. Schadenersatzansprüche aufgrund solcher Unterbrechungen sind ausgeschlossen.
Auf der aumico-Plattform können Links zu anderen Internetseiten enthalten sein. aumico hat diese Internetseiten nicht bzw. nicht vollständig überprüft und übernimmt für deren Inhalte keine Verantwortung. Die Aktivierung eines Links erfolgt stets auf eigene Gefahr des Kunden.
7. Datenschutz
Es gelten die Bestimmungen von Ziffer 9 der AGB.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gelten die Bestimmungen von Ziffer 13 der AGB.